04.11.2009 | Europäischer Gerichtshof
Riester-Rente: „Mallorca-Rentner“ dürfen Zulagen behalten
Wer bisher seinen Lebensabend im Ausland verbringen oder als ausländischer Arbeitnehmer nach dem Ende der beruflich aktiven Zeit wieder in die Heimat zurückkehren wollte, musste die Riester-Förderung - zumindest teilweise - zurückzahlen. Doch damit ist jetzt Schluss. Laut EuGH verstößt die bisherige Regelung gegen EU-Recht, insbesondere gegen die Regeln der Freizügigkeit. Der deutsche Gesetzgeber wird wohl oder übel nachbessern müssen (EuGH 10.9.09, C-269/07, Abruf-Nr. 093111). |
Anmerkungen
Der EuGH stärkt Grenzgängern und „Mallorca-Rentnern“ den Rücken. Die Bedingungen für den Erhalt staatlicher Zulagen seien diskriminierend, befand der EuGH - und gab damit der EU-Kommission recht, die die Klage angestrengt hatte.
Benachteiligt würden insbesondere auch Grenzgänger, die im Ausland wohnen und in Deutschland beschäftigt sind, hier aber nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Bisher blieb ihnen die staatliche Förderung vorenthalten. Aufatmen dürfen aber auch die vielen deutschen Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Bislang mussten solche „Wegzügler“ die Riester-Förderung zumindest teilweise zurückzahlen. Künftig dürfen sie die staatlichen Zulagen behalten. Wer also in solch einem Fall einen Rückzahlungsbescheid bekommt, sollte unter Hinweis auf das EuGH-Urteil Einspruch einlegen.