01.11.2001 · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof
Verringerte Steuerlast bei der Umsatzbesteuerung von Gegenstandsentnahmen
| Mit Urteil vom 8.3.01 (GStB 01, 247) hatte der EuGH entschieden, dass die Entnahme eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen Gegenstandes nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Die Entscheidung betrifft in erster Linie die Entnahme von Firmen-Pkw, die Unternehmer von Privatleuten erworben haben. Nun ist der EuGH in zwei weiteren Verfahren der noch offengebliebenen Frage nachgegangen, welche Auswirkungen sich für die Entnahmebesteuerung ergeben, wenn zuvor Arbeiten an dem Gegenstand durchgeführt und hierbei die Vorsteuer abgezogen wurde. Der EuGH kommt hierbei zu einem vom deutschen UStG abweichenden, zumeist günstigeren Ergebnis (EuGH 17.5.01, Rs. C-322/99 u. C-323/99, DStRE 01, 715). |
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