02.08.2010 | Fallstudien zur Geschäftsführer-Versorgung
Die Pensionszusage in der Krise der GmbH: Betrieblich veranlasste Herabsetzung als Chance
von Jürgen Pradl, Gerichtlich zugelassener Rentenberater, Zorneding
In der Krise der GmbH steht der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter besonderen Herausforderungen gegenüber. Da die Eigenkapitalausstattung der meisten Mittelständler traditionell sehr gering ist, kann das Eigenkapital in Verlustjahren schnell aufgezehrt sein. Fällt ein Geschäftsjahr so richtig ins Wasser, kann dies schon zur Überschuldung der GmbH führen. Spätestens jetzt ist eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage zwingend auf den Prüfstand zu stellen. In vielen Fällen bietet die betrieblich veranlasste Herabsetzung eine echte Chance.
1. Was tun mit der Pensionszusage?
Die kritische Prüfung der Pensionszusage wird in vielen Fällen zu dem Ergebnis führen, dass die Gesellschaft mit der Erfüllung der einstmals eingegangenen Verpflichtung jetzt wirtschaftlich vollkommen überfordert ist. Hier tritt dann die Frage in den Vordergrund, wie die zugesagten Versorgungsleistungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der GmbH angepasst werden können. Anhand der folgenden Fallstudie werden die Rahmenbedingungen für eine betrieblich veranlasste Herabsetzung der Pensionszusage im Detail dargestellt.
2. Sachverhalt
Im Jahr 2000 erteilte die B Consulting GmbH (BCG) ihrem 100 %igen Gesellschafter-Geschäftsführer Bernd Beginner (BB) eine unmittelbare Pensionszusage. Zur Finanzierung der Pensionszusage hatte die BCG eine Rückdeckungsversicherung (RDV) bei einem namhaften Versicherer abgeschlossen, deren voraussichtliche Ablaufleistung laut Prognoserechnung 455.000 EUR betragen wird.
2.1 Eckdaten der Pensionszusage
Die Eckdaten des Versorgungsversprechens stellen sich wie folgt dar:
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