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  • 04.10.2010 | Fallstudien zur Geschäftsführer-Versorgung

    Die Pensionszusage in der Liquidation der GmbH: Wege zur Entpflichtung der Gesellschaft

    von Jürgen Pradl, Gerichtlich zugelassener Rentenberater, Zorneding

    Die Zahl der GmbHs, die in Ermangelung eines geeigneten Nachfolgers ihren Geschäftsbetrieb einstellen müssen, nimmt immer mehr zu. Im Regelfall verfügen die sich dem Pensionsalter nähernden GGf über eine unmittelbare Pensionszusage ihrer GmbH, die regelmäßig einen wesentlichen Bestandteil ihrer Altersversorgung darstellt. Kommen die Gesellschafter zu dem Entschluss, dass die GmbH liquidiert werden soll, so ist die Gesellschaft zwingend von dieser Versorgungsverpflichtung zu befreien. Die folgende Fallstudie behandelt die in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme.  

    1. Was tun mit der Pensionszusage?

    Die schuldbefreiende Entpflichtung der GmbH stellt die handelnden Personen regelmäßig vor erhebliche rechtliche Probleme. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Gesellschaft nicht über die Mittel verfügt, die notwendig wären, um die bestehende Pensionsverpflichtung in vollem Umfang zu erfüllen. Dies ist regelmäßig festzustellen, wenn die Pensionszusage in der Vergangenheit durch eine Rückdeckungsversicherung (RDV) finanziert und als Finanzierungsziel der steuerrechtliche Rentenbarwert nach § 6a EStG gewählt wurde - wie es in unserem Musterfall geschehen ist.  

    2. Sachverhalt

    Die D-Services GmbH (DSG) hat im Jahre 1985 ihrem 100 %igen GGf Dieter Dreher (DD) eine unmittelbare Pensionszusage erteilt. Zur Finanzierung der Pensionsverpflichtung hat die DSG eine RDV abgeschlossen.  

     

    2.1 Eckdaten der Pensionszusage

    Die Eckdaten des Versorgungsversprechens stellen sich wie folgt dar: