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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Familienförderung

    Der Abzug von Kinderbetreuungskosten i.S. des § 33c EStG 2002

    | Mit dem Zweiten Familienfördergesetz wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2002 wieder die Möglichkeit eingeführt, Kinderbetreuungskosten geltend zu machen (§ 33c EStG). Damit hat der Gesetzgeber die Familienförderung weiter ausgebaut. Der folgende Beitrag zeigt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Freibetrags i.S. des § 33c EStG auf und behandelt viele Zweifelsfragen anhand von Beispielen. |