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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · FG Baden-Württemberg

    Keine Rückwirkung der geminderten Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG?

    | In Zeiten von zahlreichen Gesetzesänderungen mit teilweise fehlenden Anwendungs- und Übergangsregelungen stellt sich immer häufiger die Frage, ob - rückwirkend - belastende Steuergesetze verfassungsrechtlichen Anforderungen standhalten. Was die Rückwirkungsproblematik im Bereich des § 17 EStG betrifft, gebührt nun dem FG Baden-Württemberg das Verdienst einer Erstentscheidung mit vermutlich richtungsweisendem Charakter. Das FG hat sich nämlich in seinem - rechtskräftigen - AdV-Beschluss vom 8.12.00 (EFG 01, 292) mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Merkmal der „wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre“ nach der aktuellen Gesetzeslage (so die Finanzverwaltung in Abschn. 140 Abs. 2 EStR 1999) oder nach der Gesetzeslage in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum zu beurteilen ist. Letztere Auffassung wird in der Literatur überwiegend vertreten (vgl. z.B. Schmidt/Weber-Grellet, EStG, § 17 Rz. 35, 71; Schneider in Kirchhof/Söhn, EStG, § 17 Rz. B 157, A 255 f). |