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  • 01.11.1997 · Fachbeitrag · FG Düsseldorf, BFH

    Betriebsaufspaltung durch Vermietung eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes

    | Die Vermietung eines Grundstücks an eine GmbH durch den oder die beherrschenden Gesellschafter begründet eine Betriebsaufspaltung, wenn das Grundstück für die GmbH eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Eine wesentliche Betriebsgrundlage liegt vor, wenn das Grundstück betriebsbezogene Besonderheiten aufweist. Beispiele: Ein Fabrikgrundstück ist auf die Belange des Betriebs zugeschnitten; ein Hotel, Restaurant, Café oder Einzelhandelsgeschäft ist von der besonderen Lage des Grundstücks abhängig. |