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  • 01.03.2000 · Fachbeitrag · FG München

    Gezielte Darlehenszuordnung auch in Erwerbsfällen erlaubt

    | Der Steuerpflichtige kann die Zuordnung eines Darlehens zu einer bestimmten Eigentumswohnung frei bestimmen. Auch in Erwerbsfällen ist die von ihm gewählte Zuordnung der Besteuerung zu Grunde zu legen (FG München 7.7.99, 1 K 2933/94 rkr., DStR 99, 901). |