02.07.2010 | FG Niedersachsen
Abschreibungen auf Gesellschafterdarlehen
Abschreibungen auf Gesellschafterdarlehen unterliegen nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen (2.3.10, 8 K 254/07) nicht dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG. Das Verfahren ist jetzt beim BFH anhängig (Az: X R 7/10). Der BFH hatte bereits kürzlich klargestellt, dass Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen keine Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 S. 3 KStG darstellen (BFH 14.1.09, I R 52/08). Es bleibt abzuwarten, ob er diese körperschaftsteuerrechtliche Entscheidung auch auf die Einkommensteuer überträgt.
Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 219 | ID 136796