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  • 01.03.1999 · Fachbeitrag · FG Niedersachsen

    Aufwendungen für das „Handelsblatt“ können Werbungskosten sein

    | Aufwendungen für die Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ können Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sein. Das hat jetzt das Niedersächsische FG entschieden (Urteil vom 9.12.98, IX 606/97). Anders als bei typischen Tageszeitungen sind die Aufwendungen für das „Handelsblatt“ nicht ohne weiteres unter Hinweis auf das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen. |