Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.11.1999 · Fachbeitrag · FG Niedersachsen

    Garagengeld ist neben der Ein-Prozent-Pauschale nicht zusätzlich zu versteuern

    | Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Dienstwagen zur Verfügung, und wird der private Nutzungsanteil nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung ermittelt, so ist ein vom Arbeitgeber zusätzlich gezahltes „Garagengeld“ kein Arbeitslohn (Niedersächsisches FG 29.10.98, EFG 99, 884, nrkr). |