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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · FG Niedersachsen

    Zwei Kioske als getrennte Betriebe

    | Besitzt ein Einzelunternehmer zwei Kioske, so können diese als selbständige Gewerbebetriebe zu behandeln sein mit der Folge, daß für jeden der Betriebe der gewerbesteuerliche Freibetrag von 48.000 DM und der Staffeltarif zu gewähren ist. Das rechtskräftige Urteil des Niedersächsischen FG vom 15.12.98 (EFG 99, 344) zeigt sehr anschaulich, wie durch die Schaffung eines zweiten Gewerbebetriebes eine deutliche Gewerbesteuerminderung erreicht werden kann. |