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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · FG Nürnberg

    Eine Einstimmigkeitsabrede allein verhindert keine Betriebsaufspaltung

    | Zur Verhinderung einer Betriebsaufspaltung wird oft empfohlen, man solle einen Gesellschafter in das Besitzunternehmen aufnehmen, der nicht zugleich an der Betriebs-GmbH beteiligt ist, und zusätzlich die zwingende Einstimmigkeit bei Gesellschaftsbeschlüssen der Besitz-GbR vereinbaren. Dass diese Gestaltung aber ihre Tücken haben kann, zeigt ein rechtskräftiges Urteil des FG Nürnberg. Danach ist eine Einstimmigkeitsabrede, die lediglich Geschäfte von einiger Bedeutung betrifft, allein nicht ausreichend, um eine personelle Verflechtung und damit die Betriebsaufspaltung zu vermeiden (FG Nürnberg 5.12.01, III 117/1999, DStRE 02, 673). |