01.06.1997 · Fachbeitrag · FG Rheinland-Pfalz
Zur Anwendbarkeit des vom BVerfG entwickelten „Halbteilungsgrundsatzes"
| In seinem Beschluß vom 22.6.95 BStBl II 95, 655 entwickelte das BVerfG den sogenannten „Halbteilungsgrundsatz". Nach dem Wortlaut des dritten Leitsatzes dieses Beschlusses darf „die Vermögensteuer zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrages bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt." Nunmehr hat das FG Rheinland-Pfalz in einem jetzt veröffentlichten Urteil erstmalig dazu Stellung genommen, inwieweit dieser Halbteilungsgrundsatz in der Besteuerungspraxis Anwendung findet. Solange eine drastische Senkung der Steuersätze noch in weiter Ferne ist, sollte sich der steuerliche Berater dieser Problematik nicht verschließen. |
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