· Fachbeitrag · Zweites Quartal 2021
FG-Rechtsprechung kompakt: Die Top 10 für die Gestaltungsberatung
von RiFG Prof. Dr. Kreft, Dipl.-Finanzwirt, Bielefeld
| Wie gewohnt haben wir auch aus den im zweiten Quartal 2021 veröffentlichten Urteilen und Beschlüssen der Finanzgerichte die besonders praxisrelevanten Entscheidungen auf den Punkt gebracht und mit ersten Gestaltungshinweisen ergänzt. |
1. Kassenbuchführung: Verwendung einer Excel-Tabelle nicht zwingend ein Mangel
Mit Urteil vom 29.4.21 (1 K 2214/17 E,G,U,F) hat das FG Münster entschieden, dass die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse keinen Kassenführungsmangel darstellt, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen. Im Rahmen einer Betriebsprüfung hatte das FA insbesondere die Verwendung der Excel-Tabelle im Rahmen der Kassenführung bemängelt. Wegen der jederzeitigen Änderbarkeit erfülle die Verwendung eines solchen Computerprogramms nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung.
Gegen die angesetzten Sicherheitszuschläge wandte die Klägerin ein, ihre Buchführung sei ordnungsgemäß, da die Ursprungsaufzeichnungen (Z-Bons, Belege über EC-Kartenzahlungen und Ausgaben) unabänderlich seien. Das FG sah das ähnlich. Soweit die Klägerin ihre Bareinnahmen in einer elektronischen Registrierkasse erfasst habe, seien die Kassenaufzeichnungen ordnungsgemäß. Hierfür genüge eine geordnete Ablage der Belege. Der tägliche Abgleich von Soll- und Ist-Bestand durch Nutzung einer Excel-Tabelle sei unschädlich, da ein derartiger Kassensturz gesetzlich nicht erforderlich sei.
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