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  • 01.02.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht München

    Ehegatte trägt Schuldzinsen für dem anderen Ehegatten gehörende Wohnung - Aufwand kann abzugsfähig sein

    | Dies gilt - so das FG München - auch, wenn die Eheleute ein Haus als Gesamtschuldner erwerben und sich unter gleichzeitiger Bildung von Wohneigentum einzelne Wohnungen als Alleineigentum zuordnen. Entsprechend seien auch die Darlehenszinsen zu behandeln. Soweit sie den Kauf der Eigentumswohnung des Ehepartners betreffen, gelten sie als ihm zugewendet und von diesem als selbst getragen. |