01.02.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht München
Ehegatte trägt Schuldzinsen für dem anderen Ehegatten gehörende Wohnung - Aufwand kann abzugsfähig sein
| Dies gilt - so das FG München - auch, wenn die Eheleute ein Haus als Gesamtschuldner erwerben und sich unter gleichzeitiger Bildung von Wohneigentum einzelne Wohnungen als Alleineigentum zuordnen. Entsprechend seien auch die Darlehenszinsen zu behandeln. Soweit sie den Kauf der Eigentumswohnung des Ehepartners betreffen, gelten sie als ihm zugewendet und von diesem als selbst getragen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig