04.05.2010 | Finanzverwaltung
Die zeitnahe Betriebsprüfung - wirklich ein Vorteil für das Unternehmen?
von StB RA FA Steuerrecht Dipl.-Finw. Dr. Bernhard Janssen, Berlin
In der Praxis ist derzeit zu beobachten, dass immer mehr Landesfinanzverwaltungen Werbung für die zeitnahe Betriebsprüfung machen. Die Ausgestaltung ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich, sie wird im Folgenden am Beispiel Rheinland-Pfalz dargestellt. Im Ergebnis dürfte dasselbe für alle Länder gelten - die Vorteile sind für die Finanzverwaltung regelmäßig größer als für das Unternehmen.
Zeitnahe Betriebsprüfung - was ist das?
Der Begriff ist eigentlich selbsterklärend. Während derzeit Betriebsprüfungen meist mehrere u.U. schon länger vergangene Zeiträume betreffen, soll bei einer zeitnahen Betriebsprüfung das einzelne Jahr schon kurz nach seinem Ablauf geprüft werden. Es werden also nicht mehr die Jahre 2006 bis 2008 in 2010 geprüft, sondern idealerweise das Jahr 2006 in 2007, das Jahr 2007 in 2008 usw. Zudem soll die allgemeine Betriebsprüfung nach Möglichkeit mit der Lohnsteueraußenprüfung und der Umsatzsteuersonderprüfung koordiniert, also gleichzeitig durchgeführt werden.
Werbung der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung wirbt derzeit jedenfalls bei Großunternehmen und Konzernen, die ohnehin durchgehend geprüft werden, massiv für die zeitnahe Betriebsprüfung. So hat ein Prüfer gegenüber dem Autor geäußert, er sei verpflichtet worden, alle großen Unternehmen auf dieses „Angebot“ anzusprechen. Als Vorteil wird im Wesentlichen verkauft, dass Nachzahlungen regelmäßig nur für 1 Jahr anfallen. Dies belaste das Unternehmen nicht so sehr wie Nachzahlungen für 3 Jahre und es könne sich dann in der Zukunft gleich auf die Ansicht der Finanzverwaltung einstellen. Zudem sei der Prüfungsablauf für das Unternehmen einfacher, da seltener Schwierigkeiten wegen Mitarbeiterwechsel und geänderter PC-Systeme aufträten.
Was ist von diesem Angebot zu halten?
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