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  • 01.04.1997 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Neues zur Zuordnung von Grundstücken bei der Spaltung von Kapitalgesellschaften

    | Eine erfolgsneutrale Spaltung von Kapitalgesellschaften ist nur dann möglich, wenn ein „Teilbetrieb" übertragen wird. Außerdem muß das zurückbehaltene Vermögen für sich genommen ebenfalls die Teilbetriebseigenschaft erfüllen. Die steuerliche Gestaltung erweist sich dann als schwierig, wenn die zu spaltende Kapitalgesellschaft zwar über zwei Teilbetriebe verfügt, jedoch eine wesentliche Betriebsgrundlage Grundstück von beiden Teilbetrieben genutzt wird. Der BFH hatte mit Urteil vom 13.2.96 VIII R 39/92, GStB 11/96, 4 u. 3/97, 2 entschieden, daß das Grundstück nicht einfach dem Teilbetrieb zugeordnet werden darf, der es überwiegend nutzt. |