01.01.1996 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Rückgewähr einer Vorabausschüttung
| In Heft 10/95 haben wir auf der Grundlage einer Verfügung der OFD Berlin die Rechtsgrundsätze dargestellt, nach denen Vorabausschüttungen bei der Gesellschaft und dem Gesellschafter zu behandeln sind. Dort ist aufgeführt, daß bei einer Rückgewähr der Differenz zwischen Vorabausschüttungsbetrag und späterem Bilanzgewinn/Jahresüberschuß die Ausschüttungsbelastung (und der Einbehalt der Kapitalertragsteuer) zu korrigieren und die Steuerbescheinigung zurückzufordern sei. Die Rückgewähr sei bei der Kapitalgesellschaft nicht als Einlage anzusehen (kein Zugang zum EK 04). Dieser Linie ist die OFD Hannover entgegengetreten. |
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