· Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Steuerliches Einlagekonto: Die wohl am meisten unterschätzte Steuerfalle
von Dipl. Finanzwirt Markus Schlagheck, Berlin
| Sind Ausschüttungen geplant, stellt sich die Frage nach deren Finanzierung aus dem steuerlichen Einlagekonto. Dann fallen häufig Fehler der Vergangenheit auf, die zu einem bestandskräftig zu niedrig festgestellten Einlagekonto geführt haben, was sich nun auf der Anteilseignerebene steuerlich nachteilig auswirkt. Nachfolgend werden einige in der Literatur diskutierte Möglichkeiten zur Fehlerkorrektur sowie zur Verwendung des Einlagekontos analysiert und kritisch hinterfragt. Abschließend werden die Konsequenzen einer zu niedrig bzw. gar nicht bescheinigten Einlagekontoverwendung dargestellt. |
1. Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto
Unter Zugängen zum steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 Abs. 1 S. 2 KStG sind Einlagen nach § 4 Abs. 1 S. 8 EStG zu verstehen, die nicht in das Nennkapital geleistet wurden. Ihre handelsrechtliche Qualifikation ist bedeutungslos, obwohl die Einstellung in die handelsrechtliche Kapitalrücklage in vielen Fällen auch mit einem Zugang zum steuerlichen Einlagekonto verbunden ist.
Beachten Sie | Der Zeitpunkt des steuerlichen Zugangs richtet sich nach dem Zuflussprinzip und nicht nach Bilanzierungsgrundsätzen (FG Saarland 11.4.18, EFG, 1055, m. w. N.).
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