01.10.1999 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Zurechnung einer vGA an nahestehende Personen
| Welche Auswirkung hat die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) einer GmbH, die nicht dem Gesellschafter, sondern einer ihm nahestehenden Person zugute kommt? Mit dieser Frage hat sich jüngst das BMF beschäftigt. Es plädiert dafür, die vGA stets dem Gesellschafter zuzurechnen, dem der Zuwendungsempfänger nahesteht - und zwar unabhängig davon, ob für den Gesellschafter mit der vGA selbst ein Vorteil verbunden war. Die Verwaltungsanweisung erscheint auf den ersten Blick logisch zu sein; bei genauerer Betrachtung wird man allerdings feststellen, daß das BMF offenbar zahlreiche Probleme nicht erkannt hat (oder nicht erkennen wollte). Bei strikter Anwendung des BMF-Schreibens eröffnet sich dem steuerlichen Berater sogar ein gewisser Gestaltungsspielraum (BMF 8.3.99, BStBl I, 514). |
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