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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Gesetzesänderungen

    Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts liegt vor

    | Das BMF hat kürzlich den Entwurf des „Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes“ (UntStFG) vorgelegt und damit eine immerhin vierzig Buchstaben lange Wortschöpfung kreiert. Allerdings hat der Entwurf auch inhaltlich einiges zu bieten. Es ist beabsichtigt, die in dem „Bericht zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts“ (vgl. GStB 01, 159) enthaltenen Vorschläge bis zum Jahreswechsel 2001/2002 zu realisieren, soweit diese kurzfristig umsetzbar sind. Teilweise sollen die Gesetzesänderungen sogar noch Wirkung für den Veranlagungszeitraum 2001 entfalten. Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten der geplanten Neuerungen vorgestellt. Zwar ist derzeit noch nicht absehbar, ob und welche der in dem Entwurf enthaltenen Regelungen nach der parlamentarischen Beratung tatsächlich umgesetzt werden. In der Gestaltungsberatung sollten die vorgesehenen Änderungen jedoch unbedingt beachtet werden.* |