05.01.2010 | Gesetzgebung
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz im Beratungsalltag
von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf
Der Bundestag hat das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ am 4.12.09 (BT-Drs. 865/09) verabschiedet. Angenommen wurde der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP (BT-Drs. 17/15 vom 9.11.09) unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses (BT-Drs. 17/147 vom 3.12.09 und BT-Drs. 17/138 vom 2.12.09). Der Bundesrat hat diesem Gesetzespaket am 18.12.09 zugestimmt. Nachdem Westhoff (GStB 09, 416) bereits die wichtigsten Eckpunkte im Überblick dargestellt hat, werden nachfolgend erste praxisrelevante Einzelfragen vertieft.
1. Änderungen des EStG
1.1 Geringwertige Wirtschaftsgüter
Die steuerliche Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter hat der Gesetzgeber erneut geändert. Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 150 EUR können auch künftig sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten diesen Betrag, besteht folgendes Abzugswahlrecht:
Beratungshinweis: Das Wahlrecht ist so ausgestaltet, das es für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften, hergestellten oder eingelegten Wirtschaftsgüter nur einheitlich ausgeübt werden kann. Die abschließende Entscheidung kann damit erst im Rahmen der Abschlussarbeiten getroffen werden. Dies dürfte auch zulässig sein, weil ein laufendes Verzeichnis dann entbehrlich ist, wenn sich die Angaben aus der Buchführung ergeben (§ 6 Abs. 2 letzter Satz EStG).
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