· Fachbeitrag · Erweiterte Gewerbesteuerkürzung
Betriebsvorrichtungen: Zeitlich begrenzte Überlassung des Eigentums als schädliches Nebengeschäft
von Dipl.-Finw. (FH) StB Julian Vortkamp, LL. M., Gronau und Dipl.-Finw. (FH) Gerrit Uphues, LL. M., Köln
| Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG hat sich zu einem ständigen Brennpunkt in der steuerlichen Gestaltungspraxis entwickelt. Der folgende praktische Fall stellt die jüngsten Rechtsentwicklungen im Rahmen dieser Vorschrift hinsichtlich der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen dar. |
1. Sachverhalt
Die A-GmbH vermietet ab dem Jahr 01 als ihre ausschließliche Geschäftstätigkeit eine Hotelimmobilie an die B-GmbH. Das Mietobjekt ist unter Ziff. 1.3 des Vertrags wie folgt beschrieben: „Das vom Vermieter erstellte Mietobjekt Hotel wird ca. 240 Zimmer, Restaurant, Bar, Parkplätze und ca. 750 qm für Tagungs- und Konferenzräume einschließlich Foyer sowie einen Fitness-Bereich mit Sauna etc. sowie allen sonstigen Büros und Nebenräumen haben. Es wird schlüsselfertig und komplett eingerichtet ‒ wie es sich aus der Planung und Baubeschreibung gem. Ziff. 1.1 (Anlage 1 zu diesem Vertrag) ergibt ‒ an den Mieter übergeben. Ebenfalls zum Mietobjekt gehört entsprechend der Anlage 2 die Einrichtung und Ausstattung des Mietobjekts inklusive des Zubehörs.“
Der Mietzins beträgt 12.750 EUR pro Monat. Nach einigen Jahren der Vermietung wird im Jahr 04 folgende Änderungsvereinbarung getroffen:
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