01.05.2003 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz
| Die Bundesregierung hatte am 20.11.02 das Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (so genanntes Steuervergünstigungsabbaugesetz) beschlossen und auf den parlamentarischen Weg gebracht. Der Gesetzentwurf enthielt unter anderem Einschränkungen beim Verlustabzug, Verschärfungen bei der Spekulationsbesteuerung, Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung, Einschränkungen bei der Eigenheimzulage und bei den Abschreibungen sowie eine verschärfte Besteuerung von Kapitalgesellschaften, insbesondere durch Einschränkungen bei der Entnahme aus dem Körperschaftsteuerguthaben. Dem Steuerkonzept hatte der Deutsche Bundestag im Wesentlichen am 21.2.03 in 2. und 3. Lesung zugestimmt. Allerdings war bereits zu diesem Zeitpunkt mit einer ablehnenden Haltung des Bundesrates zu dem Gesetzesvorhaben zu rechnen. Im Vermittlungsverfahren hat man sich am 9.4.03 auf einen Minimal- Kompromiss verständigt, dem am 11.4.03 sowohl Bundestag als auch Bundesrat zugestimmt haben.* |
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