01.01.2006 | Gesetzgebung
Erste Steuerrechtsänderungen 2006 beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 15.12.05 drei Steuergesetze beschlossen, und der Bundesrat hat dem am 21.12.05 auch zugestimmt. Wir stellen Ihnen nachfolgend die wichtigsten Einzelaspekte im Überblick dar.
1. Abschaffung der Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage wird bekanntlich abgeschafft (BT-Drs 16/108 vom 29.11.05). Im Anschaffungsfall kommt die Eigenheimzulage damit nur noch in Betracht, wenn der Notarvertrag bereits in 2005 abgeschlossen wurde. Im Herstellungsfall muss der Steuerpflichtige bereits vor dem 1.1.06 mit der Herstellung begonnen haben. Als Beginn der Herstellung gilt regelmäßig der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird. Bei baugenehmigungsfreien Objekten ist darauf abzustellen, wann die Bauunterlagen eingereicht wurden bzw. wann mit den Bauarbeiten begonnen wurde (FinMin Saarland, Erlass vom 17.11.05, DStR 05, 2081).
Praxishinweis: Anspruchsberechtigte, denen bereits nach dem geltenden Recht Eigenheimzulage gewährt wird, erhalten diese unter den weiteren Voraussetzungen bis zum Ende des Förderzeitraums. Dies gilt auch für die Kinderzulage. Die Kinderzulage ist jedoch davon abhängig, dass der Anspruchsberechtigte Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält. Das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag soll ab 2007 allerdings nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden.
Das selbst genutzte Wohneigentum, das nicht mehr begünstigt ist, soll – so in der Gesetzesbegründung nachzulesen – zum 1.1.07 besser in die geförderte Altersversorgung integriert werden. Nähere Details werden jedoch erst im Laufe des Jahres 2006 genannt.
2. Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm
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