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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Geplante Änderung des EStG

    | In Kürze ist eine Änderung des Einkommensteuergesetzes zu erwarten, die möglicherweise auf den 1.1.04 zurückwirkt. Von besonderem Interesse ist die Änderung des § 24b EStG, in dem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geregelt ist. So soll es nach der geplanten Neuregelungfür den Entlastungsbetrag unschädlich sein, wenn neben einem minderjährigen auch ein volljähriges Kind im Haushalt des Alleinerziehenden lebt, dieses aber kein oder nur geringes Vermögen besitzt und seine Einkünfte und Bezüge 7.680 EUR nicht übersteigen. Im Übrigen soll den Entlastungsbetrag auch ein Ehegatte oder ein nichtehelicher Lebenspartner erhalten, wenn der in Haushaltsgemeinschaft mit dem Steuerpflichtigen lebende Ehegatte oder Partner schwerbehindert ist und die Voraussetzungen für (mindestens) die Pflegestufe I erfüllt. Weiterhin von Bedeutung ist die Änderung des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG sowie die Einführung einer Nr. 5 in § 12 EStG. Kosten für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium sollen danach per Gesetz nicht abziehbar sein, es sei denn, die Aufwendungen entstehen im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Dafür soll der Sonderausgabenabzug für Berufsausbildungskosten auf bis zu 4.000 EUR im Kalenderjahr erhöht werden. |