01.01.1998 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform geändert
| Der Bundestag hat am 11.12.97 dem “Gesetz zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung” zugestimmt. Im Vordergrund steht die Erhöhung der Umsatzsteuer auf 16 Prozent. Der Gesetzgeber hat jedoch eine weitere wichtige Änderung vorgenommen: Die durch das “Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmensteuerreform” beschlossenen Einschränkungen der Verlustnutzung wurden in ihrer zeitlichen Anwendung nun etwas entschärft. Im Einzelnen gilt: |
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