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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    „Ich- AG“ - Leistung der Arbeitsförderung

    | Mit der Einführung des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.02 (BGBl I, 4621) wurde ein neues Instrument zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit geschaffen. Die Gründer einer so genannten „Ich- AG“ oder „Familien- AG“ können für die ersten drei Jahre ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit einen Existenzgründungszuschuss (§ 421 l SGB III) erhalten, wenn sie die Arbeitslosigkeit beenden oder im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme gefördert wurden. Zusätzlich bleibt der Gründer gesetzlich rentenversichert und ihm wird der Zugang zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gewährt. Somit hat der Gesetzgeber eine Alternative zum bisher gewährten Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III) eingeführt. |