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  • 01.11.2006 | Gesetzgebung

    Jahressteuergesetz 2007: Erste Praxishinweise zu den ertragsteuerlichen Neuerungen

    von Dipl.-Finw. Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf

    Mit dem Jahressteuergesetz 2007 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (BT-Drucksache 16/2712 vom 25.9.06, Abruf-Nr. 062730) vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rechtsprechung des BFH enthalten soll. Am 16.10.06 fand vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung statt. Hierbei wurde mehr als deutlich, dass der vorliegende Entwurf weit über sein ursprüngliches Ziel hinausgeht. Als klassisches Beispiel sei nur der neu aufgenommene § 37b EStG-E genannt, der sich mit einer Pauschalierungsmöglichkeit der Einkommensteuer bei bestimmten Sachzuwendungen (z.B. bei VIP-Logen) auseinandersetzt. Eine 2./3. Lesung soll im Bundestag am 10.11.06 stattfinden. Mit der Zustimmung des Bundesrates in der für den 24.11.06 anberaumten Sitzung ist ebenfalls zu rechnen. Damit sich der steuerliche Berater frühzeitig auf die sich abzeichnenden Änderungen einstellen kann, werden nachfolgend die wichtigsten ertragsteuerlichen Änderungen und erste Praxishinweise dargestellt. 

    1. Überhöhtes Geschäftsführergehalt und vGA

    Mit § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d EStG-E soll die hälftige Steuerfreistellung insbesondere von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) an die Behandlung auf der Ebene der leistenden Körperschaft geknüpft werden. Mit dieser Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass die Grundsätze des Halbeinkünfteverfahrens keine Anwendung finden, wenn der ausgeschüttete Gewinn auf der Ebene der Körperschaft die steuerliche Bemessungsgrundlage gemindert hat und auf dieser Ebene damit nicht besteuert wurde. Die Änderung des § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d EStG steht dabei im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 32a KStG, der die doppelte Qualifikationsverkettung bei der vGA einführt (siehe dazu in dieser Ausgabe ausführlich Pflüger, „Das Jahressteuergesetz 2007: Wichtige Änderungen im KStG und im GewStG“, GStB 06, 391 ff.).  

    2. Steuerfreiheit von Stipendien

    Die Steuerfreiheit von Stipendien setzt bisher u.a. voraus, dass der Abschluss der Berufsausbildung des Empfängers nicht länger als zehn Jahre zurückliegt. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit lebenslangen Lernens wird § 3 Nr. 44 S. 3 Buchst. c) EStG ersatzlos aufgehoben. Die Änderung ist erstmals für den VZ 2007 anzuwenden. 

    3. Zuwendungen an nicht kapitalgedeckte Pensionskassen

    Nach § 3 Nr. 56 EStG-E soll die Möglichkeit eröffnet werden, eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in der Ansparphase steuerfrei zu dotieren.  

     

    Unklar ist, was unter „nicht kapitalgedeckten Pensionskassen“ zu verstehen ist. Offen­sichtlich will der Gesetzgeber hiermit umlagefinanzierte Versorgungssysteme erfassen.