01.09.2004 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verschärft Rechnungslegungs- und Aufbewahrungspflichten
| Am 23.7.04 wurde das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verkündet (BGBl I, 1842; Abruf-Nr. 041832). Hierin verfügt der Gesetzgeber neben Änderungen des Straf- und Sozialrechts sowie des Einkommensteuerrechts mit Wirkung ab 1.8.04 insbesondere Verschärfungen bei den umsatzsteuerlichen Rechnungslegungs- und Aufbewahrungsgrundsätzen. Die wesentlichen umsatzsteuerlichen und einkommensteuerlichen Änderungen stellen wir nachfolgend vor. |
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