01.05.2001 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Vorschläge zur Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung vorgelegt
| Der Deutsche Bundestag hat anlässlich der Verabschiedung der Unternehmensteuerreform die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 31.3.01 einen Bericht mit Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Reform vorzulegen. Um dieser Aufforderung nachzukommen, wurden aus den Vertretern des BMF und der Länder drei Arbeitskreise gebildet, die zwischenzeitlich erste Ergebnisse zur Fortentwicklung des Steuerrechts in den Bereichen Organschaft, Umstrukturierung und Auslandsbeziehungen vorgelegt haben. Da die Vorschläge mit hoher Wahrscheinlichkeit wohl weitgehend in einem zum Jahresende 2001 in Kraft tretenden „Gesetz zur Weiterentwicklung der Unternehmensteuerreform“ Berücksichtigung finden, werden im folgenden Beitrag die wichtigsten Ergebnisse der Arbeitsgruppen „Umstrukturierung“ und „Organschaft“ zusammen mit einer ersten Bewertung vorgestellt.* |
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