01.09.2001 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Zweites Gesetz zur Familienförderung verabschiedet
| In seinen Beschlüssen vom 10.10.98 (GSB 99, 75) hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bei allen Eltern den Betreuungs- und Erziehungsbedarf von Kindern angemessen zu berücksichtigen. In einem ersten Schritt hatte der Gesetzgeber daher zum 1.1.00 das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 20 auf 270 DM erhöht. Für jedes Kind, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat bzw. das behindert ist, wurde unabhängig vom Familienstand der Eltern einen Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1.512 DM (774 Euro) je Elternteil eingeführt. Der Kinderfreibetrag blieb unverändert. Nach dem Bundesratsbeschluss vom 13.7.01 tritt nun auch das „Zweite Gesetz zur Familienförderung“ pünktlich zum 1.1.02 in Kraft. Nachfolgend informieren wir über die wichtigsten Neuerungen. |
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