01.06.1996 · Fachbeitrag · Gestaltungshinweis
Das häusliche Arbeitszimmer in der Umsatzsteuer
| Seit 1.1.1996 sind Kosten im Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitszimmer nur noch eingeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Neuregelung hat auch Auswirkung auf die umsatzsteuerliche Behandlung des Arbeitszimmers. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, mit welchen umsatzsteuerlichen Belastungen ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeiszimmer rechnen muß. |
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