01.08.1995 · Fachbeitrag · Gestaltungshinweis
Praxishinweise zur § 10e-Begünstigung bei mittelbarer Grundstückschenkung
| Denn verfügt dieser über Eigenkapital in Höhe des zur freien Verfügung geschenkten Betrages oder ist er einkommens- oder vermögensmäßig in der Lage, Beträge in dieser Höhe aufzunehmen, ist auch die vorgenommene Aufteilung u.E. steuerlich anzuerkennen. In jedem Fall sollte eine entsprechende Ablehnung durch das Finanzamt nicht hingenommen, sondern Einspruch eingelegt werden. |
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