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  • 01.02.1997 · Fachbeitrag · Gestaltungshinweis

    Zur Zulässigkeit von Umsatztantiemen

    | Der BFH hat im Jahre 1995 erneut zur steuerlichen Anerkennung einer Umsatztantieme für den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer Stellung genommen. Er hat entschieden, daß Umsatztantiemen nur in Ausnahmefällen anzuerkennen sind. Für die Beratungspraxis muß daher die Empfehlung lauten, grundsätzlich keine Umsatztantiemen zu vereinbaren. Was aber, wenn die Mandanten ausdrücklich auf einer Umsatztantieme bestehen? Der folgende Beitrag zeigt auf, inwieweit noch Spielraum für die Vereinbarung von Umsatztantiemen besteht. |