· Fachbeitrag · Steuererklärungen
Abschlüsse und Steuererklärungen 2015 - Teil 1: Wichtige Neuerungen im betrieblichen Bereich
von StBin Dipl. Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Das Erstellen von Abschlüssen und Steuererklärungen ist zwar Massengeschäft, beileibe aber keine einfache Routinearbeit. Damit Sie diese Aufgabe zügig meistern können, haben wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen, die Sie bei den betrieblichen Abschlussarbeiten für das Jahr 2015 beachten müssen, kompakt zusammengestellt. Die Highlights für die „Privaten Steuererklärungen 2015“ folgen in der Aprilausgabe, können aber bereits jetzt unter gstb.iww.de abgerufen werden (Abruf-Nr. 146484 ). |
1. Handelsrechtliche Formvorschriften und Fristen beachten
Abgesehen von der steuerlichen Deklaration der Jahresergebnisse sind für Kaufleute und Gesellschaften in der Regel auch handelsrechtliche Formvorschriften zu beachten. Wie und wann ein Jahresabschluss erstellt werden muss, hängt dabei von der Rechtsform ab. Neben der Erstellung einer Bilanz mit GuV müssen für Kapitalgesellschaften meist auch ein Anhang erstellt und die Unterlagen offengelegt werden. Daneben müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften einen Lagebericht aufstellen und den Abschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.
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Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 HGB) | |
a) innerhalb der ersten 6 Monate | bei kleinster und kleiner GmbH |
b) innerhalb der ersten 3 Monate | bei (mittel-)großer GmbH |
Feststellung des Jahresabschlusses/Beschluss über Ergebnisverwendung (§ 42a Abs. 2 GmbHG) | |
a) innerhalb von 11 Monaten | bei kleinster und kleiner GmbH |
b) innerhalb von 8 Monaten | bei (mittel-)großer GmbH |
Offenlegung/Einreichung zum elektronischen Bundesanzeiger (§ 325 Abs. 1 HGB) | |
a) innerhalb von 12 Monaten | bei kleinster und kleiner GmbH |
b) innerhalb von 12 Monaten | bei (mittel-)großer GmbH |
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