01.03.2000 · Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Aktuelle Probleme bei der Nutzung gewerbesteuerlicher Verlustvorträge
| Die steueroptimale Nutzung von Verlustvorträgen ist eine Kernaufgabe des steuerlichen Beraters. Obwohl es sich dabei nicht um ein spezifisch gewerbesteuerliches Problem handelt, kommt es in der Praxis nicht selten vor, dass gerade auf diese Steuerart beschränkt eine besondere Gestaltung für die Verlustnutzung zu entwickeln ist. Zu denken ist beispielsweise an die Fälle, in denen körperschaftsteuerlich zu erfassende Beteiligungserträge gewerbesteuerlich zu kürzen sind (§ 9 Nr. 2 und Nr. 2a GewStG). Insbesondere bei Holdinggesellschaften in der Rechtsform der Personen- oder Kapitalgesellschaft, die typischerweise auf der einen Seite im Wesentlichen (gewerbesteuerfreie) Beteiligungserträge erzielen, auf der anderen Seite aber einen hohen Verwaltungsaufwand zu verzeichnen haben, entstehen zwangsläufig gewerbesteuerliche Verluste. Aktuelle Rechtsprechung, neuere Stellungnahmen im Schrifttum und Gesetzesänderungen geben Anlass, die Problemfelder für die Beratungspraxis einmal kritisch zu durchleuchten. |
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