01.11.2004 · Fachbeitrag · Gewillkürtes Betriebsvermögen
Der gemischt-genutzte Pkw bei Einnahmen-Überschussrechnern
| Am 2.10.03 hat der BFH unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass auch Einnahmen-Überschussrechner gewillkürtes Betriebsvermögen bilden dürfen (BFH/NV 04, 132; vgl. GStB 04, 21). Die neue Rechtsprechung betrifft insbesondere Fahrzeuge, die nur in geringem Umfang betrieblich genutzt werden, aber dennoch dem Betriebsvermögen zugeordnet werden sollen. Der folgende Beitrag zeigt daher am praktischen Fall Möglichkeiten und Folgen einer solchen Zuordnung auf und geht dabei auch auf die umsatzsteuerlichen Aspekte in alter und neuer Rechtslage ein. |
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