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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Häusliches Arbeitszimmer

    Anmieten durch den Arbeitgeber als Ausweichgestaltung?

    | Als besonders ungerecht empfinden Arbeitnehmer oft die gesetzliche Abzugsbeschränkung für das häusliche Arbeitszimmer. Es ist auch nicht leicht einzusehen, dass sogar beruflich zwingend erforderliche, in keiner Weise privat mitveranlasste Aufwendungen von der steuerlichen Berücksichtigung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Dabei wird es für Arbeitnehmer zunehmend notwendig, nach Feierabend und vor allem an den Wochenenden tätig zu bleiben, um sich beruflich auf dem Laufenden zu halten. Viele finden auch im Betrieb nicht die Zeit und die nötige Ruhe für langwierige und schwierige Aufgaben. Steht aber während der üblichen Arbeitszeit ein Büro im Betrieb zur Verfügung, wird der Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer gleichwohl vollständig versagt. Der folgende Beitrag befasst sich daher mit der Frage, ob die Abzugsbeschränkungen umgangen werden können, indem das häusliche Arbeitszimmer vom Arbeitgeber angemietet und dem Arbeitnehmer anschließend zur Verfügung gestellt wird. |