05.07.2011 | Hinzuerwerb von Gesellschaftsanteilen
Durch Anteilsvereinigung ausgelöste GrESt ist sofort als Betriebsausgabe abziehbar
Die GrESt, die infolge des Hinzuerwerbs von Gesellschaftsanteilen aufgrund einer Anteilsvereinigung entsteht, stellt keine Anschaffungskosten für die hinzuerworbenen Anteile dar, sondern kann sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden (BFH 20.4.11, I R 2/10).
Im Streitfall musste eine GmbH GrESt auf die Grundstücke einer Tochtergesellschaft zahlen, nachdem ihr deren Geschäftsanteile zum Teil durch eine Sacheinlage zugeführt worden waren; die restlichen Anteile an der Tochtergesellschaft hielt eine weitere Tochtergesellschaft der GmbH. Der BFH ließ für die durch die Anteilsvereinigung ausgelöste GrESt den sofortigen Betriebsausgabenabzug zu.
Die Begründung des BFH: Besteuerungsobjekt der GrESt bei der Anteilsvereinigung sei nicht der Erwerb der Gesellschaftsanteile, sondern ein fiktiver Erwerb der Grundstücke. Deshalb fehle es an dem für die Einordnung als Anschaffungskosten erforderlichen inhaltlichen („finalen“) Bezug zum Vorgang des Anteilserwerbs.