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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Immobilien

    Miteigentum von Angehörigen als Gestaltung bei der Eigenheimzulage

    | Die Errichtung eines Einfamilienhauses durch eine Familie mit zwei Kindern führt im Rahmen der Eigenheimzulage zu einer jährlichen Förderung von 4.090 EUR (2.556 EUR + 1.534 EUR). Bezogen auf den achtjährigen Begünstigungszeitraum beträgt der staatliche Zuschuss somit 32.720 EUR. Einkommensteuerlich bestehen dagegen keine Abzugsmöglichkeiten. Insbesondere Finanzierungskosten bleiben „auf der Strecke“. Als Alternative bietet sich die Beteiligung von Angehörigen, zum Beispiel der Eltern, bei der Errichtung an. Diese vermieten ihren Miteigentumsanteil dann dem Nutzenden. Der hierdurch erzielte Steuervorteil (Vermietungsverlust) der Eltern kann die Herstellung des Objektes gegenüber der alleinigen Errichtung erheblich „verbilligen,“. |