01.09.2003 · Fachbeitrag · Immobilien
Tarifermäßigungen bei Verkauf allein des Betriebsgrundstücks?
| Viele Betriebsinhaber denken derzeit daran, ihr Betriebsgrundstück zu veräußern - sei es aus freien Stücken oder auf Grund sachlicher oder wirtschaftlicher Zwänge. Gehört das Grundstück seit langem zum Betrieb, entsprechen die stillen Reserven fast dem Verkaufswert. Die Steuern können dann annähernd die Hälfte des Erlöses wegfressen. Welche Möglichkeiten bieten sich dem Betriebsinhaber, in derartigen Fällen die Steuerbelastung zu verringern? Kann er insbesondere für den Gewinn den ermäßigten Steuersatz oder die so genannte Fünf- tel- Regelung erhalten, gegebenenfalls zusätzlich den Freibetrag für Betriebsveräußerungen? Der folgende Beitrag zeigt einige Gestaltungsmöglichkeiten auf, die zumindest in Einzelfällen erfolgversprechend sind. Die Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG oder R 35 EStR wird dabei allerdings nur kurz behandelt, da wir hierauf im nächsten Heft eingehen werden. |
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