01.08.2006 | Kapitalanlage
Die Beteiligung an geschlossenen Fonds als Steuersparmodell nutzen
Investitionen am Rentenmarkt in Anleihen von Schuldnern mit guter Bonität bringen selbst im Zehnjahresbereich zurzeit kaum mehr als 4 v. H. Rendite pro Jahr. Besonders bei hoher Progression und nach Abzug der Inflationsrate kommt es netto selten zu einem positiven Ergebnis. Die Aktienanlage als Alternative bringt zwar über das Halbeinkünfteverfahren steuerliche Vorteile. Viele Anleger scheuen aber die Kursrisiken. Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds kann hier der lohnende Mittelweg sein, auch wenn ein Renditeschub über die vorzeitige Verlustverrechnung mit anderen Einkünften nach § 15b EStG nicht mehr möglich ist.
Der Ausgangsfall: Die klassische Rentenanlage
Viele festverzinsliche Anleihen notieren derzeit deutlich über ihrem Nennwert. Anleger müssen daher bis zur Fälligkeit Kursverluste einkalkulieren, ohne diese mit anderen Einkunftsarten verrechnen zu können. Daher bietet sich diese Anlageform zumindest aus Steuersicht kaum an – vor allem nicht für Investoren mit hoher Progression und in Hinblick auf den ab 2007 geminderten Sparerfreibetrag.
Beispiel | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei dem Ehepaar E+F sind aus einer Anleihe 50.000 EUR flüssig geworden, die über zehn Jahre reinvestiert werden sollen. Die Wahl fällt auf eine konservative Bundesanleihe mit Laufzeit bis Juni 2016, die zu 117 v.H. notiert und einen Kupon von 6 v.H. aufweist. Das Paar hat weitere steuerpflichtige Einkünfte von 100.000 EUR. Die Rendite berechnet sich wie folgt:
Ergebnis: Auf einen zehnjährigen Anlagezeitraum ergibt sich eine Nachsteuerrendite von jährlich knapp 1,5 v.H. – auch für ein konservatives Anlageprodukt zu wenig. Abzüglich der Preissteigerungsrate von derzeit rund 2 v.H. ergeben sich per Saldo sogar rote Zahlen. |
Investition in geschlossene Inlandsfonds
Die Zeiten der roten Zahlen gehören bei einem Großteil der geschlossenen Fonds schon länger der Vergangenheit an. Die Beschränkung der Verrechnung von Anfangsverlusten durch den nunmehr geltenden § 15b EStG setzt nun lediglich einen Schlussstrich unter die Fokussierung auf hohe negative Einkünfte. Wichtiger für Anleger sind mittlerweile die prognostizierten Renditen und Ausschüttungen sowie das erzielbare Nachsteuerergebnis. § 15b EStG wirkt sich im Bezug auf Anfangsverluste nur temporär aus, da nunmehr so lange eine Konservierung der Minusbeträge erfolgt, bis positive Einkünfte aus dem gleichen Fonds anfallen. Das sichert langfristig Einkünfte aus Vermietung oder Gewerbebetrieb, ohne dass Steuern anfallen. Zudem ergeben sich im Rahmen der Stellung als Personengesellschafter je nach Konstruktion zusätzliche Vorteile – insbesondere bei hoher Progression.
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