01.07.2006 | Kapitalgesellschaft
Darlehensgestaltung über Genussrechte als Steuerstrategie bei einer GmbH
Für mittelständische Unternehmen wird es immer schwerer, von ihren Banken günstige Kredite zu erhalten. Das liegt vor allem an der oft mäßigen Eigenkapitalausstattung und an den verschärften Bonitätsbewertungen durch Basel II. Als Alternative bietet es sich bei der GmbH an, die Gesellschafter an der Finanzierung bestimmter Investitionen zu beteiligen. Dies ist steuerlich in der Regel günstiger als die Gewährung von Eigenkapital, weil sich die Schuldzinsen als Betriebsausgabe meist stärker auswirken als die beim Gesellschafter anfallenden Kapitaleinnahmen. Dabei muss nicht immer der übliche Kredit gewählt werden. Die Finanzierung über Genussrechte oder hybride Anleiheformen ist flexibler und auch günstiger, wenn die GmbH in die Krise geraten sollte. Einzelne Gestaltungsmöglichkeiten und deren steuerliche Auswirkungen werden nachfolgend aufgezeigt.
1. Darlehen des Gesellschafters an seine GmbH
Will ein Gesellschafter seiner GmbH Geldmittel zur Verfügung stellen, wird in der Praxis meist nur ein Darlehen zu banküblichen Konditionen gewährt. Diese Variante ist steuerlich vor allem dann vorteilhaft, wenn der Zinsempfänger nur eine Progression im mittleren Bereich vorzuweisen hat, da sich die Zinsen bei der GmbH mindernd auf Körperschaft- und Gewerbesteuer auswirken.
Ausgangsfall: Die GmbH benötigt 200.000 EUR Investitionsgelder. Der Gesellschafter gibt ein Darlehen von 100.000 EUR aus Eigenmitteln zu banküblichen Konditionen mit einem Festzins von 5,5 v.H. und zehnjähriger Laufzeit. Die Hausbank gewährt ein gleich hohes Darlehen zu gleichen Konditionen.
Ebene der GmbH | Mit Gesell-schafterkredit | Ohne Kredit |
Gewinn | 100.000 EUR | 100.000 EUR |
– Zinsen als Betriebsausgabe | -5.500 EUR | – |
– Gewerbesteuer auf den Gewinn | -16.202 EUR | -16.660 EUR |
zu versteuerndes Einkommen | 78.298 EUR | 83.340 EUR |
Körperschaftsteuer | -19.575 EUR | -20.835 EUR |
Solidaritätszuschlag | -1.077 EUR | -1.146 EUR |
Ergibt Ausschüttungsbetrag | 57.646 EUR | 61.359 EUR |
Ebene des privaten Gesellschafters |
| |
Ausschüttung | 57.646 EUR | 61.359 EUR |
Steuerpflichtig, § 3 Nr. 40 EStG | 28.823 EUR | 30.680 EUR |
Zinsertrag | 5.500 EUR | 0 EUR |
Kapitaleinnahmen § 20 EStG | 34.323 EUR | 30.680 EUR |
– Freibeträge (verheiratet) | -2.842 EUR | -2.842 EUR |
Einkünfte § 20 EStG | 31.481 EUR | 27.838 EUR |
Einkommensteuer 30 v.H. | 9.444 EUR | 8.351 EUR |
Nettoeinnahmen nach Steuern | 53.703 EUR | 53.008 EUR |
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