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  • 01.07.2006 | Kapitalgesellschaft

    Darlehensgestaltung über Genussrechte als Steuerstrategie bei einer GmbH

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    Für mittelständische Unternehmen wird es immer schwerer, von ihren Banken günstige Kredite zu erhalten. Das liegt vor allem an der oft mäßigen Eigenkapitalausstattung und an den verschärften Bonitätsbewertungen durch Basel II. Als Alternative bietet es sich bei der GmbH an, die Gesellschafter an der Finanzierung bestimmter Investitionen zu beteiligen. Dies ist steuerlich in der Regel günstiger als die Gewährung von Eigenkapital, weil sich die Schuldzinsen als Betriebsausgabe meist stärker auswirken als die beim Gesellschafter anfallenden Kapitaleinnahmen. Dabei muss nicht immer der übliche Kredit gewählt werden. Die Finanzierung über Genussrechte oder hybride Anleiheformen ist flexibler und auch günstiger, wenn die GmbH in die Krise geraten sollte. Einzelne Gestaltungsmöglichkeiten und deren steuerliche Auswirkungen werden nachfolgend aufgezeigt. 

    1. Darlehen des Gesellschafters an seine GmbH

    Will ein Gesellschafter seiner GmbH Geldmittel zur Verfügung stellen, wird in der Praxis meist nur ein Darlehen zu banküblichen Konditionen gewährt. Diese Variante ist steuerlich vor allem dann vorteilhaft, wenn der Zinsempfänger nur eine Progression im mittleren Bereich vorzuweisen hat, da sich die Zinsen bei der GmbH mindernd auf Körperschaft- und Gewerbesteuer auswirken. 

     

    Ausgangsfall: Die GmbH benötigt 200.000 EUR Investitionsgelder. Der Gesellschafter gibt ein Darlehen von 100.000 EUR aus Eigenmitteln zu banküblichen Konditionen mit einem Festzins von 5,5 v.H. und zehnjähriger Laufzeit. Die Hausbank gewährt ein gleich hohes Darlehen zu gleichen Konditionen. 

     

    Ebene der GmbH 

    Mit Gesell-schafterkredit 

    Ohne Kredit 

    Gewinn 

    100.000 EUR 

    100.000 EUR 

    – Zinsen als Betriebsausgabe 

    -5.500 EUR 

    – 

    – Gewerbesteuer auf den Gewinn 

    -16.202 EUR 

    -16.660 EUR 

    zu versteuerndes Einkommen 

    78.298 EUR 

    83.340 EUR 

    Körperschaftsteuer 

    -19.575 EUR 

    -20.835 EUR 

    Solidaritätszuschlag 

    -1.077 EUR 

    -1.146 EUR 

    Ergibt Ausschüttungsbetrag 

    57.646 EUR 

    61.359 EUR 

    Ebene des privaten Gesellschafters  

     

    Ausschüttung 

    57.646 EUR 

    61.359 EUR 

    Steuerpflichtig, § 3 Nr. 40 EStG 

    28.823 EUR 

    30.680 EUR 

    Zinsertrag 

    5.500 EUR 

    0 EUR 

    Kapitaleinnahmen § 20 EStG 

    34.323 EUR 

    30.680 EUR 

    – Freibeträge (verheiratet) 

    -2.842 EUR 

    -2.842 EUR 

    Einkünfte § 20 EStG 

    31.481 EUR 

    27.838 EUR 

    Einkommensteuer 30 v.H. 

    9.444 EUR 

    8.351 EUR 

    Nettoeinnahmen nach Steuern 

    53.703 EUR 

    53.008 EUR