01.12.2002 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Abzugsbeschränkungen bei unentgeltlicher oder teilentgeltlicher Nutzungsüberlassung
| Gewährt ein Gesellschafter „seiner“ GmbH ein Darlehen oder überlässt er ihr ein Grundstück, so sollte ein angemessenes Entgelt vereinbart werden. Während früher nur ein unangemessen hohes Entgelt negative Steuerfolgen ausgelöst hat, sind nach dem BFH-Urteil vom 28.3.00 (BFH/NV 00, 1278) jetzt auch zu niedrige Entgelte steuerlich nachteilig. Verschärft hat sich die Rechtslage durch § 3c Abs. 2 EStG, wonach Aufwendungen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit Dividenden nur noch zur Hälfte abgezogen werden dürfen. Der folgende Beitrag geht auf die Problematik der unangemessen niedrigen Entgelte näher ein und gibt Gestaltungsempfehlungen. |
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