01.11.1998 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Besserungsvereinbarung oder Rangrücktritt - was ist sinnvoller?
| Wenn eine überschuldete GmbH Verbindlichkeiten gegenüber ihrem Gesellschafter hat, wird gern zu den Mitteln “Rangrücktritt” oder “Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung” gegriffen. Dadurch kann die Überschuldung oftmals beseitigt werden. Die aktuelle Rechtslage erfordert es jedoch, die beiden Gestaltungsmöglichkeiten neu zu überdenken. Zu nennen ist hier zunächst der Beschluß des Großen Senats vom 9.6.97, mit dem die steuerliche Behandlung des Forderungsverzichts neu geregelt wurde (BStBl II 98, 307). Zu beachten sind aber auch die Änderungen aufgrund der neuen Insolvenzordnung (InsO), die am 1.1.99 in Kraft tritt. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche handels- und steuerrechtlichen Auswirkungen künftig der bedingte Forderungsverzicht und der Rangrücktritt haben. |
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