01.07.2003 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Die Begrenzung des Körperschaftsteuer- Guthabens nach dem StVergAbG
| Mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) wurde beschlossen, dass Kapitalgesellschaften ihr Körperschaftsteuer- Guthaben drei Jahre lang nicht nutzen dürfen. Zwar wurde im Gegenzug der Zeitraum für die „Entnahme“ aus dem Körperschaftsteuer- Guthaben (Übergangszeitraum) um drei Jahre verlängert, allerdings wurde diese „Wohltat“ des Gesetzgebers gleich wieder beschränkt. Denn für Gewinnausschüttungen nach dem 31.12.05 kann das Körperschaft- steuer- Guthaben jeweils nur im Rahmen eines bestimmten Höchstbetrages genutzt werden. Im folgenden Beitrag wird die Neuregelung anhand zahlreicher Beispiele und mit Hinweisen für eine optimale Ausschüttungspolitik in den kommenden Jahren dargestellt. |
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