05.01.2009 | Kapitalgesellschaften
Die Sparschwein-GmbH als Gestaltungsmittel nutzen
von StB Dipl.-Vw. Dipl.-Hdl. Heribert Keuler, Keuler + Partner, Mainz
Regelmäßig werden Immobilien und Kapitalanlagen im Privatvermögen gehalten. Seit der Unternehmensteuerreform 2008 lohnt es sich jedoch, für diese Kapitalanlagen eine andere Steuerstrategie zu fahren. Zur Verwaltung der „privaten Ersparnisse“ gründet man einfach eine separate GmbH. Die GmbH ist quasi das Sparschwein, in dem Unternehmer oder Kapitalanleger ihre Ersparnisse ansammeln.
Für wen ist die Sparschwein-GmbH geeignet?
In Frage kommt eine solche GmbH für Unternehmen und Privatpersonen mit umfangreichem Vermögen bzw. einem gewissen Umfang an Erträgen hieraus. Besonders geeignet ist die Sparschwein-GmbH für Immobilien, Aktien und Beteiligungen. Rentenpapiere oder Cash sind besser im Privatvermögen aufgehoben. Die Vorteile einer solchen Gestaltung sind nicht zu unterschätzen:
Die Gründung einer Sparschwein-GmbH macht nur Sinn, wenn das Vermögen langfristig gehalten werden soll - z.B. zur Altersvorsorge. Die Erträge aus dem Anlagevermögen dürfen nicht für die private Lebensführung nötig sein. Denn die niedrigen Steuersätze sichert man sich nur, wenn die Gewinne thesauriert und ggf. wieder angelegt werden.
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