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  • 05.01.2009 | Kapitalgesellschaften

    Die Sparschwein-GmbH als Gestaltungsmittel nutzen

    von StB Dipl.-Vw. Dipl.-Hdl. Heribert Keuler, Keuler + Partner, Mainz

    Regelmäßig werden Immobilien und Kapitalanlagen im Privatvermögen gehalten. Seit der Unternehmensteuerreform 2008 lohnt es sich jedoch, für diese Kapitalanlagen eine andere Steuerstrategie zu fahren. Zur Verwaltung der „privaten Ersparnisse“ gründet man einfach eine separate GmbH. Die GmbH ist quasi das Sparschwein, in dem Unternehmer oder Kapitalanleger ihre Ersparnisse ansammeln.  

     

    Für wen ist die Sparschwein-GmbH geeignet?

    In Frage kommt eine solche GmbH für Unternehmen und Privatpersonen mit umfangreichem Vermögen bzw. einem gewissen Umfang an Erträgen hieraus. Besonders geeignet ist die Sparschwein-GmbH für Immobilien, Aktien und Beteiligungen. Rentenpapiere oder Cash sind besser im Privatvermögen aufgehoben. Die Vorteile einer solchen Gestaltung sind nicht zu unterschätzen:  

     

    a. Statt bis zu 50 % müssen in der GmbH für Immobiliengewinne nur 16 % Ertragsteuern gezahlt werden.
    b. Für Gewinne aus privatem Aktienvermögen sind es statt bis zu 29 % (Abgeltungsteuer inkl. Nebenabgaben) nur 15 %; für Beteiligungen mit einer Quote von mindestens 15 % an Kapitalgesellschaften sind es gar nur 0,8 % effektiv an Steuern (alle Zahlen sind gerundet).

     

    Die Gründung einer Sparschwein-GmbH macht nur Sinn, wenn das Vermögen langfristig gehalten werden soll - z.B. zur Altersvorsorge. Die Erträge aus dem Anlagevermögen dürfen nicht für die private Lebensführung nötig sein. Denn die niedrigen Steuersätze sichert man sich nur, wenn die Gewinne thesauriert und ggf. wieder angelegt werden.