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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Gewinnausschüttung und Verlustrücktrag

    | Erwirtschaftet eine Kapitalgesellschaft im Wirtschaftsjahr 2001 voraussichtlich einen Verlust, so sollte dies bei der Planung der Gewinnausschüttung für 2000 berücksichtigt werden, da sich über den Verlustrücktrag enorme steuerliche Auswirkungen ergeben können. Vielfach ist es aus steuerlicher Sicht sogar sinnvoll, auf eine Ausschüttung für 2000 zu verzichten. Nachfolgend werden insoweit Entscheidungshilfen gegeben. Dabei wird jeweils davon ausgegangen, dass das Wirtschaftsjahr der Kapitalgesellschaft mit dem Kalenderjahr identisch ist. |